Vor dem Hintergrund der von den Grünen, der Linkspartei und der FDP kritisierten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der parlamentarischen Opposition, nach der Abgeordnete des Deutschen Bundestages mit nachrichtendienstlichen Mitteln von Geheimdiensten überwacht werden dürfen (Wikinews berichtete), hat die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen am 19. Juli einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Es wird gefordert, dass der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Regelungen erarbeitet, die die nachrichtendienstliche Bespitzelung von Abgeordneten ausschließen. Das Verfahren könne, so die Antragssteller, dem Immunitätsverfahren gleichen. Dies hat die Bundesregierung in einer Stellungnahme jedoch bereits abgelehnt.
In der Begründung des Antrags heißt es, der wirksame „Schutz des freien Mandates
und damit des parlamentarischen Bereichs“ müsse gewährleistet sein. Nur durch die parlamentarische Kontrolle der Aktivitäten von Geheimdiensten des Bundes könne dem verfassungsrechtlichen Status des Abgeordneten des Deutschen Bundestags Rechnung getragen werden. Aus dem Büro des Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) verlautete auf Anfrage von Wikinews: „Abgeordnete sollen frei von Überwachung durch Dienste sein.“
Zudem soll der Auftrag des Untersuchungsausschusses im Bundestag, der die Rolle der deutschen Geheimdienste im Irakkrieg und bezüglich der Entführung des deutschen Staatsbürgers Khaled el Masri libanesischer Herkunft untersucht, ausgeweitet werden. Nun soll nach den Vorstellungen der Opposition auch die Überwachung von Mandatsträgern Gegenstand des Untersuchungsausschusses sein. 
Das Bundesministerium des Innern unter Wolfgang Schäuble verweigerte eine weitere Stellungnahme zu dem Thema und verwies auf die Drucksache 16/1590 aus dem Mai 2006.